Beschreiburg

                

          Integration straffälliger Männer und Frauen in Arbeit

          durch beschäftigungsorientiertes Übergangsmanagement

 

 Ein Projekt der Werkstatt Parität, durchgeführt von der SRO e.V.

                  gefördert vom Europäischen Sozialfonds                   

 

 

Team:                                                                                                                                                                        
Angelika Roth, Geschäftsführung

Anna Gier, Sozialarbeiterin B.A.

Natalie Richter, Sozialarbeiterin B.A.                     

Stephan Sattler, staatlich geprüfter Arbeitserzieher                                                                                                                                     
Jan Glasemann, staatlich geprüfter Arbeitserzieher                                  

 

Kontakt:
Soziale Rechtspflege Ortenau e.V.
- Insa+2 -
Stefanienstrasse 54
77933 Lahr

 

Tel: 07821/989558
Fax: 07821/989055
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INSA+2 „Integration straffälliger Männer und Frauen in Arbeit durch beschäftigungsorientiertes Übergangsmanagement“

Das Projekt INSA+2 verfolgt mit dem Konzept des ‚beschäftigungsorientierten Übergangsmanagements‘ die nahtlose und dauerhafte Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft.

In enger Kooperation mit den zuständigen Justizvollzugsanstalten und Arbeitsagenturen vor Ort, werden schon in Haft Maßnahmen eingeleitet für einen nahtlosen und kurzfristigen Übergang in eine Beschäftigung. Direkt nach Haftentlassung werden die Projektteilnehmenden bei der Suche nach Arbeit unterstützt, flankiert von Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung, der individuellen Beratung und von tagesstrukturierenden Arbeitsgruppen. Das Angebot der Beschäftigungsassistenz zielt auf die nachhaltige Integration der Haftentlassenen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Auf dem Hintergrund der landesweiten „Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg“ – unterzeichnet am 06.12.2016 von allen für das Übergangsmanagement Haftentlassener relevanten Akteuren des Landes Baden-Württemberg – stellt sich dem Projekt INSA+ die Aufgabe, gemeinsam mit den Kooperationspartnern praxisgeeignete Kooperationsstrukturen und -abläufe zu entwickeln und deren Chancen und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Praxisumsetzung auszutesten. Die Frage, wie ein koordinierter und systematischer Übergang bei Wohnortwechsel der Haftentlassenen in eine andere Region sowie bei Zuständigkeitswechsel von SGB III nach SGB II sichergestellt werden kann, wird einer der Schwerpunkte sein.

Zielgruppe:

INSA+2 richtet sich an Inhaftierte in der Entlassphase (i.d.R. drei Monate vor Entlassung), an Haftentlassene, sowie an Menschen, die von Straffälligkeit und Inhaftierung bedroht sind.

Projektziele:

Leitziele sind – angepasst an die jeweilige Zielgruppe –

  1. Die schnelle und nachhaltige Integration der zu Entlassenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
  2. Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Projektteilnehmenden sowie
  3. Die Vermeidung von Rückfälligkeit und weiterer Straftaten.

Aktivitäten/Angebote:

Um die speziellen Bedingungen des Übergangs von Haft nach draußen der Haftentlassenen bei Wohnortwechsel in eine andere Region und bei Wechsel der (leistungsrechtlichen) Zuständigkeit vom SGB III-Bereich in den SGB II-Bereich angemessen berücksichtigen zu können, werden drei thematische Schwerpunkte ins Zentrum dieser Projektphase gerückt:

  1. Vernetztes Arbeiten – Abläufe und Strukturen der regionalen Kooperationen
  2. Übergänge sicherstellen bei Wohnortwechsel der INSA+2-Teilnehmer/innen
  3. Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen SGB II- und SGB III-Leistungsträgern in der regionalen sowie überregionalen Kooperation, auch an Standorten mit Jobcentern in kommunaler Trägerschaft.

Leistungsmodule und Betreuungsbausteine

Um die Zielsetzungen zu erreichen, arbeiten die INSA+2-Projekte nach dem Bausteinprinzip, mit dem die für die Teilnehmenden individuell passenden Leistungsmodule ausgewählt werden.

Aktivierung in Haft

In enger Zusammenarbeit insbesondere mit den Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten und den Resozialisierungsberater/innen der Arbeitsagenturen vor Ort werden die Teilnehmenden in Haft individuell auf ihre Beschäftigungsmöglichkeiten nach Haftentlassung hin beraten.

Dazu gehören u.a. Berufswegeberatung, Bewerbungsunterstützung, Klärung von SGB II/III-Ansprüchen inkl. Vorbereitung der Antragstellung,  Akquise von betrieblichen Praktika und Arbeitsstellen.

Übergang von Haft nach draußen

Um das Entlassloch zu vermeiden, wird der Haftentlassene direkt nach der Haftentlassung von den INSA+2-Mitarbeiter*innen persönlich unterstützt und begleitet. Das Übergangsmanagement umfasst vor allem die Sicherstellung, dass alle wichtigen Informationen und Dokumente an die entsprechenden institutionellen Stellen gelangen, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung.

Beschäftigungs-/Ausbildungsassistenz

Im Rahmen der Ausbildungs-/Beschäftigungsassistenz werden die Teilnehmenden nach Abschluss eines Arbeitsvertrages weiter betreut. Auf Wunsch kann eine Nachbegleitung auch ohne Einbezug des Arbeitgebers stattfinden.

Bei Abbruch eines Beschäftigungsverhältnisses werden Anschlussperspektiven gesucht und die erneute Beschäftigungsaufnahme gefördert („Zweite Chance“).

Arbeitserpobung in Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen bieten den aus der Haft Entlassenen eine sinnvolle Beschäftigung in der Gruppe und Tagesstruktur. Zudem erhöhen die Teilnehmenden ihre Beschäftigungsfähigkeit, indem sie  die notwendigen Schlüsselqualifikationen für ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt erproben.

Kompetenztraining

Parallel und ergänzend zu den Arbeitseinsätzen in den Arbeitsgruppen  findet in dem regelmäßig einmal pro Woche angebotenen Kompetenztraining eine Reflexion der Arbeitserfahrungen sowie ein erweiterter Kompetenzerwerb statt. Das Angebot reicht von Informationen zu Rechten und Pflichten am Arbeitsplatz, Verhalten im Team, Umgang mit Konflikten bis zu Computerkursen, Bewerbungstrainings und Exkursionen zu Betrieben.

Individuelle Beratung und Begleitung zur Förderung der Arbeitsaufnahme

Im Rahmen der individuellen Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden werden neben den Hilfen zur Erlangung eines Ausbildungs- und Arbeitsplatzes auch „klassische“ Themen der Straffälligenhilfe wie die Wohnraumversorgung, die Geldverwaltung, Schuldenregulierung, Suchtprobleme bearbeitet.

Fördergeber:

Das Projekt wird als landeszentrales ESF-Projekt mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg und des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Die Projektlaufzeit geht vom 01.01.2018 bis 31.12.2020.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was war vor INSA+2?

 

Beschreiburg

esf

INSA+

 

INSA+ (Integration Straffälliger in Arbeit)

Chance verbessern und Straffälligkeit vermeiden

Inzwischen in der dritten Förderperiode führen wir das erfolgreiche Arbeitsprojekt unter dem neuen Namen INSA+ weiter. Auch im Zeitraum 2015 – 2018 wollen wir straffällige Menschen auf dem Weg in Arbeit und Beschäftigung unterstützen und begleiten.

Das Projekt wird an drei und ab 2016 an vier Standorten von Partnern aus dem Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg umgesetzt. Stuttgart (Prävent Sozial), Ortenau (Soziale Rechtspflege Ortenau) , Pforzheim (Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Pforzheim) und dann auch Schwäbisch-Gmünd. Die Projektleitung obliegt der Werkstatt Parität.

Das Projekt wir finanziert aus Mittel des ESF (Europäischer Sozialfonds) und des Justizministeriums Baden-Württemberg.

 

Die Neuausrichtung im Förderzeitraum 2015 – 2018 bedeutete gleichzeitig eine Erweiterung. Zwei Säulen tragen das Projekt.

  1. Arbeitsgruppe in Landschafts- und Naturschutz als AGH Maßnahme
  2. Übergangsmanagement für Inhaftiert zur Unterstützung und Begleitung der Phase gegen Ende der Haftzeit aus Haft und nach Haft in Arbeit.

 

Allgemeine Ausgangslage zur Situation Straffälliger

Das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg sieht vor, in der Förderperiode 2014-2020 die Zielgruppe der straffällig gewordenen Menschen durch Maßnahmen der aktiven Inklusion zu fördern. Spezifische Zielsetzungen für diese Personengruppe sind die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen (siehe Operationelles Programm des ESF in Baden-Württemberg, S. 41, spezifisches Ziel B 1.1).

Die Lebenslagen von Inhaftierten sind durch Sozialisationsdefizite, lückenhafte Erwerbsbiographien, Suchtmittelmissbrauch und andere Vermittlungshemmnisse gekennzeichnet. Verstärkt werden diese Umstände durch Isolation und Stigmatisierung, die eine Integration in den Arbeitsmarkt deutlich erschweren. Die Berichterstattung in den Massenmedien, das Suggerieren einer stetig wachsenden Kriminalitätsbelastung sowie das Skandalisieren von Einzelfällen verstärken die gesellschaftliche Ausgrenzung, die insbesondere bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz deutlich wird.

Studien des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen folgende empirische Erkenntnisse (exemplarische Auswahl) zu der Zielgruppe auf:

  • Die meisten Gefangenen sind nach der Haft von Arbeitslosigkeit bedroht, waren aber auch vor der Haft besonders häufig arbeitslos (66 Prozent im Erwachsenenvollzug, davon 40 Prozent Langzeitarbeitslos).
  • Die hohen Arbeitslosigkeitsquoten sind eine Folge mangelnder Qualifikationen (35 Prozent ohne Schul- 57 Prozent ohne Berufsabschluss). Die Arbeitslosigkeit kann aber auch durch die Haft selbst entstehen.
  • Die vollzuglichen Berufsförderungsmaßnahmen erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit der Inhaftierten. Dieser Effekt verpufft, wenn die Gefangenen nach der Haft keine Beschäftigungsperspektive finden.
  • Die Chancen zur Aufnahme einer Beschäftigung nach der Entlassung steigen aber insbesondere dann, wenn schon während der Haft Vermittlungskontakte geknüpft werden können.
  • Die nachhaltige berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen mit multiplen Vermittlungs-hemmnissen setzt oftmals auch nachsorgende Hilfen zur Beschäftigungsstabilisierung voraus.

 

Ziele

Leitziel des Projekts INSA+ ist die dauerhafte Resozialisierung straffällig gewordener Menschen durch eine nachhaltige Beschäftigung.

Da die Zielgruppe aufgrund ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse und der gesellschaftlichen Stigmatisierungen besonders schwierig in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist, nehmen wir aufgrund unserer vorgängigen Projekterfahrungen Differenzierungen in den Ziel-setzungen vor, die mit den unterschiedlichen individuellen Ausgangsvoraussetzungen der Zielgruppe korrelieren.

Zielgruppen

Das Projekt richtet sich an inhaftierte Personen in der Entlassphase, Haftentlassene und von Straffälligkeit bedrohte Personen. Der Zugang zu weiblichen Straffälligen und von Straf-fälligkeit bedrohten Frauen wird durch die Beteiligung einer Frauenjustizvollzugsanstalt gewährleistet.

  1. Häftlinge in der Entlassphase (in Justizvollzugsanstalten an den Projektstandorten)

können unabhängig von der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der Entlassung Teil-nehmende im Projekt sein. Als Zugangsvoraussetzung muss gewährleistet sein, dass die Gefangenen Lockerungen erhalten können, die es ermöglichen, Besuche außerhalb der Strafvollzugsanstalt wahrzunehmen (z.B. Arbeitsagentur, Vorstellungsgespräch Arbeitgeber etc.).

 

 

  1. Haftentlassene,
  1. die im Anschluss an die Inhaftierung direkt in eine assistierte Beschäftigung/Ausbildung vermittelt werden können.
  2. die nicht direkt in eine assistierte Beschäftigung/ Ausbildung vermittelt werden können und somit ein nahtloser Übergang in eine Arbeitsgruppe und/oder Aktivierungsmaßnahme notwendig ist.

3.Von Straffälligkeit, Inhaftierung und Verurteilung bedrohte Menschen,

  1. die durch die tagesstrukturierende Maßnahme der Arbeitsgruppe
  2. und/oder eine Aktivierungsmaßnahme
  3. oder durch eine assistierte Beschäftigung/ Ausbildung soweit stabilisiert werden können, dass Straffälligkeit und weitere Inhaftierung vermieden werden können.

 

 

 

Das Projekt „Insa“ dient der Wiedereingliederung von Strafentlassenen, Straffälligen und von Straffälligkeit bedrohten Menschen ins Arbeitsleben und begann am 01.01.2009 mit der konkreten Planungs- und Umsetzungsphase. Die Vorgängermodelle „StepbyStep“ (2007 und 2008) und „Fit for work“ (2004 – 2007) mit derselben ideellen Ausrichtung endeten nach 2 bzw. 3 Jahren und mit „Insa+“ knüpften wir nahtlos an die erfolgreiche Konzeption der beiden Vorgängerprojekte an. Das Projekt ist zunächst auf 3 Jahre angelegt und hat für die Teilnehmer innerhalb der 6 Monate, die sie bei uns verbringen, folgende Ziele :

  • Erwerb der für Arbeitsverhältnisse notwendigen Schlüsselqualifikationen ISA 1
  • Arbeitsgewöhnung
  • Wiedererwerb von Alltagsstruktur
  • Erwerb von fachlicher Kompetenz
  • Erwerb sozialer Kompetenz
  • Verbesserung und Förderung vorhandener Fähigkeiten
  • Kompensation bestehender Defizite
  • Vermittlung in ein Praktikum und anschließend in den ersten Arbeitsmarkt

Kooperationspartner

Im Rahmen unserer Insa+2-Tätigkeit arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Kooperationspartnern.

isa2
Dazu gehören im Arbeitsfeld Konzeption und Umsetzung:

  • die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis für die Bereiche Zuweisung, Betreuung und  Weitervermittlung von Teilnehmern
  • die Fördergesellschaft der Handwerkskammer Freiburg und das Projekt „Fit for work“ in Offenburg für den Bereich überbetriebliche Berufsausbildung von Insa+2-Teilnehmern
  • verschiedene Praktikumsbetriebe in der Ortenau für den Bereich Arbeitserprobung

im Arbeitsfeld Arbeitsgewöhnung:

  • NABU und BUND in Sachen Naturschutz und Naturpflege
  • Waldkindergarten Schuttertal bei der Instandsetzung der Kindergartenanlage
  • NSG Taubergießen zur Revitalisierung und Erhaltung dieses Biotops
  • Fort de Mutzig im Elsaß als deutsch/französische Zusammenarbeit bei der Restaurierung der Feste Mutzig
  • Bauhöfe, Förster und Gemeinden in der Ortenau im Bereich Wald- und Grünanlagenpflege, Instandsetzung von Kinderspielplätzen und öffentlichen Anlagen
  • Gemeinnützige Sportvereine in der Ortenau bei der Erhaltung und Instandsetzung ihrer Anlagen

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