Das Projekt INSA+2 verfolgt mit dem Konzept des ‚beschäftigungsorientierten Übergangsmanagements‘ die nahtlose und dauerhafte Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft.
In enger Kooperation mit den zuständigen Justizvollzugsanstalten und Arbeitsagenturen vor Ort, werden schon in Haft Maßnahmen eingeleitet für einen nahtlosen und kurzfristigen Übergang in eine Beschäftigung. Direkt nach Haftentlassung werden die Projektteilnehmenden bei der Suche nach Arbeit unterstützt, flankiert von Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung, der individuellen Beratung und von tagesstrukturierenden Arbeitsgruppen. Das Angebot der Beschäftigungsassistenz zielt auf die nachhaltige Integration der Haftentlassenen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auf dem Hintergrund der landesweiten „Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg“ – unterzeichnet am 06.12.2016 von allen für das Übergangsmanagement Haftentlassener relevanten Akteuren des Landes Baden-Württemberg – stellt sich dem Projekt INSA+ die Aufgabe, gemeinsam mit den Kooperationspartnern praxisgeeignete Kooperationsstrukturen und -abläufe zu entwickeln und deren Chancen und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Praxisumsetzung auszutesten. Die Frage, wie ein koordinierter und systematischer Übergang bei Wohnortwechsel der Haftentlassenen in eine andere Region sowie bei Zuständigkeitswechsel von SGB III nach SGB II sichergestellt werden kann, wird einer der Schwerpunkte sein.
Zielgruppe:
INSA+2 richtet sich an Inhaftierte in der Entlassphase (i.d.R. drei Monate vor Entlassung), an Haftentlassene, sowie an Menschen, die von Straffälligkeit und Inhaftierung bedroht sind.
Projektziele:
Leitziele sind – angepasst an die jeweilige Zielgruppe –
- Die schnelle und nachhaltige Integration der zu Entlassenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Projektteilnehmenden sowie
- Die Vermeidung von Rückfälligkeit und weiterer Straftaten.
Aktivitäten/Angebote:
Um die speziellen Bedingungen des Übergangs von Haft nach draußen der Haftentlassenen bei Wohnortwechsel in eine andere Region und bei Wechsel der (leistungsrechtlichen) Zuständigkeit vom SGB III-Bereich in den SGB II-Bereich angemessen berücksichtigen zu können, werden drei thematische Schwerpunkte ins Zentrum dieser Projektphase gerückt:
- Vernetztes Arbeiten – Abläufe und Strukturen der regionalen Kooperationen
- Übergänge sicherstellen bei Wohnortwechsel der INSA+2-Teilnehmer/innen
- Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen SGB II- und SGB III-Leistungsträgern in der regionalen sowie überregionalen Kooperation, auch an Standorten mit Jobcentern in kommunaler Trägerschaft.
Leistungsmodule und Betreuungsbausteine
Um die Zielsetzungen zu erreichen, arbeiten die INSA+2-Projekte nach dem Bausteinprinzip, mit dem die für die Teilnehmenden individuell passenden Leistungsmodule ausgewählt werden.
Aktivierung in Haft
In enger Zusammenarbeit insbesondere mit den Sozialdiensten der Justizvollzugsanstalten und den Resozialisierungsberater/innen der Arbeitsagenturen vor Ort werden die Teilnehmenden in Haft individuell auf ihre Beschäftigungsmöglichkeiten nach Haftentlassung hin beraten.
Dazu gehören u.a. Berufswegeberatung, Bewerbungsunterstützung, Klärung von SGB II/III-Ansprüchen inkl. Vorbereitung der Antragstellung, Akquise von betrieblichen Praktika und Arbeitsstellen.
Übergang von Haft nach draußen
Um das Entlassloch zu vermeiden, wird der Haftentlassene direkt nach der Haftentlassung von den INSA+2-Mitarbeiter*innen persönlich unterstützt und begleitet. Das Übergangsmanagement umfasst vor allem die Sicherstellung, dass alle wichtigen Informationen und Dokumente an die entsprechenden institutionellen Stellen gelangen, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung.
Beschäftigungs-/Ausbildungsassistenz
Im Rahmen der Ausbildungs-/Beschäftigungsassistenz werden die Teilnehmenden nach Abschluss eines Arbeitsvertrages weiter betreut. Auf Wunsch kann eine Nachbegleitung auch ohne Einbezug des Arbeitgebers stattfinden.
Bei Abbruch eines Beschäftigungsverhältnisses werden Anschlussperspektiven gesucht und die erneute Beschäftigungsaufnahme gefördert („Zweite Chance“).
Arbeitserpobung in Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen bieten den aus der Haft Entlassenen eine sinnvolle Beschäftigung in der Gruppe und Tagesstruktur. Zudem erhöhen die Teilnehmenden ihre Beschäftigungsfähigkeit, indem sie die notwendigen Schlüsselqualifikationen für ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt erproben.
Kompetenztraining
Parallel und ergänzend zu den Arbeitseinsätzen in den Arbeitsgruppen findet in dem regelmäßig einmal pro Woche angebotenen Kompetenztraining eine Reflexion der Arbeitserfahrungen sowie ein erweiterter Kompetenzerwerb statt. Das Angebot reicht von Informationen zu Rechten und Pflichten am Arbeitsplatz, Verhalten im Team, Umgang mit Konflikten bis zu Computerkursen, Bewerbungstrainings und Exkursionen zu Betrieben.
Individuelle Beratung und Begleitung zur Förderung der Arbeitsaufnahme
Im Rahmen der individuellen Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden werden neben den Hilfen zur Erlangung eines Ausbildungs- und Arbeitsplatzes auch „klassische“ Themen der Straffälligenhilfe wie die Wohnraumversorgung, die Geldverwaltung, Schuldenregulierung, Suchtprobleme bearbeitet.
Fördergeber:Das Projekt wird als landeszentrales ESF-Projekt mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg und des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert.
Die Projektlaufzeit geht vom 01.01.2018 bis 31.12.2020.