Fachvermittlungsstelle

Nachdem unsere Einrichtung von Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshilfe oder Sozialamt beauftragt wird oder aber die betroffene Person selbst mit uns in Kontakt getreten ist, wird zunächst ein Termin für das Erstgespräch vereinbart, in dem die aktuelle Situation des Betroffenen geklärt wird.

Das Gespräch findet für Personen aus Offenburg in unserem Büro vor Ort statt. Um den KlientInnen jedoch längere Anfahrtswege zu ersparen, finden die Gespräche, je nach Wohnort, in unserer Einrichtung in Lahr oder in der Nähe des Wohnortes statt. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Die Beratung und Betreuung der KlientInnen erfolgt in 3 Schritten:

1. Tilgungsberatung:
Bei GeldstrafenschuldnerInnen wird zunächst die finanzielle Situation abgeklärt. Falls der/die Betreffende in der Lage ist, die Geldstrafe in monatlichen Raten abzubezahlen, wird nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ein Zahlungsplan erstellt. Bei Bedarf erhält der / die KlientIn Unterstützung bei der Abwicklung der Zahlungen.

2. Vermittlung in Einzeleinsatzstellen
Wünsche der KlientInnen bezüglich der Einsatzstelle werden, soweit möglich, miteinbezogen. Falls der zu vermittelnden Person eine Einsatzstelle bekannt ist, oder sie bereits Kontakt aufgenommen hat, steht einer Vermittlung –wenn dies sinnvoll erscheint- nichts im Wege.
Im Regelfall, bei dem der/die KlientIn keine konkreten Vorstellungen über die Einsatzstelle mitbringt, wird gemeinsam überlegt, welche Interessen und Fähigkeiten vorhanden sind, um so eine geeignete Einsatzstelle zu finden. So kann man davon ausgehen, dass die Motivation, gemeinnützige Arbeit abzuleisten größer ist als bei der Vermittlung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Interessen.

3. Durchführung eigener Arbeitsgruppen