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Betreuungsservice nach erfolgter Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt

Der Projektträger sollte es sich auch zur Aufgabe machen Kontakte zu Firmen auf dem Arbeitsmarkt aufzubauen um die Arbeitsuche bzw. Stellenvermittlung der Teilnehmer zu begleiten. Findet eine Stellenvermittlung statt, bietet das Projekt einen „Betreuungsservice“ sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an.

Inhaltlich ist dieser Betreuungsservice zuständig für:

  • Ansprechpartner bei auftretenden Problemen
  • Prüfung, ob Fördermöglichkeiten seitens des Arbeitsamtes möglich sind
  • Geldverwaltung (falls gewünscht) des Arbeitnehmers
  • Sozialpädagogische Betreuung des Arbeitnehmers (falls notwendig)